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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

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Titel:

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio feiert am 26. März 2019 seinen 65. Geburtstag.

Aktenzeichen:

25. März 2019 | 65. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsger

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

25. März 2019 (Montag)

Nachricht:

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio feiert am 26. März 2019 seinen 65. Geburtstag.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio begann seine berufliche Laufbahn als Kommunalverwaltungsbeamter (mittlerer Dienst) bei der Stadt Dinslaken. Berufsbegleitend legte er zunächst auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur ab und studierte anschließend Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften. Nach Ablegung des Zweiten juristischen Staatsexamens 1985 begann Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio seine berufliche Laufbahn als Richter beim Sozialgericht Duisburg. Ein Jahr später wechselte er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn. 1988 wurde Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio mit einer Arbeit zum Thema „Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren“ zum Dr. jur. promoviert; 1990 folgte eine Promotion im Fach Sozialwissenschaften zum Thema „Offener Diskurs und geschlossene Systeme“.

1993 habilitierte sich Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio an der Universität Bonn mit der Habilitationsschrift „Risikoentscheidungen im Rechtsstaat“ und wurde zum Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an die Universität Münster berufen. Wenige Monate später wechselte er an die Universität Trier auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht. Von 1994 bis 1997 war Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio Direktor des dortigen Instituts für Umwelt- und Technikrecht. 1997 folgte er einem Ruf an die Universität München. Seit 2003 ist er Universitätsprofessor für Öffentliches Recht in Bonn.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 16. April 1999 bis zum 19. Dezember 2011 als Mitglied des Zweiten Senats an. Sein Dezernat war insbesondere für das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht zuständig. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hat als Berichterstatter an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mitgewirkt. Die Verfahren zur Bindungswirkung von Entscheidungen des EGMR („Rechtssache Görgülü“, BVerfGE 111, 307), zum Einsatz von AWACS-Flugzeugen (BVerfGE 121, 135), zum Vertrag von Lissabon (BVerfGE 123, 267) und der Griechenland-Hilfe beziehungsweise dem Euro-Rettungsschirm (BVerfGE 129, 124) seien dabei nur exemplarisch genannt.

Zum Ende seiner Amtszeit wurde Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Weiterhin lehrt er als Universitätsprofessor in Bonn und ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Archiv des öffentlichen Rechts“.

Der Jubilar lebt heute in Bonn.



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